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Finanzlexikon: ausbildungsplatzabgabe

ausbildungsplatzabgabe

Eine Ausbildungsplatzabgabe ist in Deutschland als politisches Mittel zur Steuerung des Ausbildungsplatzangebots seit den 1980er Jahren in der Diskussion. Unter ihr versteht man eine Steuer oder Abgabe, die ein Betrieb an den Staat oder eine noch einzurichtende Stelle abführen muss, wenn der Betrieb nicht genügend Auszubildende beschäftigt. Das Geld, abzüglich des erforderlichen Verwaltungsaufwandes, soll der Subventionierung von Ausbildungsplätzen dienen.

Diese Diskussion nimmt regelmäßig an Intensität zu, wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen knapp wird im Verhältnis zu ausbildungswilligen Jugendlichen, so auch 2003/2004.

In den Medien kursieren auch die Bezeichnungen Ausbildungsabgabe, Ausbildungsplatzumlage, Azubi-Abgabe, Ausbildungsumlage und Lehrstellenumlage.

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